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Dokumentation nach Strahlenschutzrecht

Die Aufzeichnungen zu Untersuchungen/Behandlungen müssen enthalten: die Ergebnisse der Befragung des Patienten u.a. nach Voruntersuchungen/Vorbehandlungen, den Zeitpunkt und die Art der Anwendung, die untersuchte Körperregion, Angaben zur rechtfertigenden Indikation, bei einer Untersuchung zusätzlich den erhobenen Befund, die Strahlenexposition der Patientin/des Patienten, soweit sie erfasst worden ist, oder die zu deren Ermittlung erforderlichen Daten und Angaben und bei einer Behandlung zusätzlich den Bestrahlungsplan und das Bestrahlungsprotokoll.

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