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Dosisbegrenzung

Die Dosisbegrenzung gehört zu den 3 Strahlenschutzgrundsätzen.

Dabei geht es darum, für die Normalbevölkerung und berufliche strahlenexponierte Personen nur soviel Exposition zuzulassen, wie es (gesellschaftlich) vertrebar erscheint.

Im Zuge der Dosisbegrezung müssen Dosisgrenzwerte definiert, Maßnahmen des Schutzes und der Überwachung vorgenommen werden.

Siehe auch: Strahlenschutzgrundsätze und Dosimetrie