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Zuverlässigkeit

Zuverlässigkeit ist im verwaltungsrechtlichen Sinne eine häufig genannte Voraussetzung für die Erteilung behördlicher Genehmigungen wie Führerschein oder Jagdschein. Ein Nachweis der Zuverlässigkeit wird immer dann gefordert, wenn eine unzulässige Ausübung der zu genehmigenden Tätigkeit einen erheblichen Schaden für die Gesellschaft oder für Leib und Leben einzelner erwarten lässt. Der Nachweis der Zuverlässigkeit wird in der Regel dann angenommen, wenn sich im polizeilichen Führungszeugnis kein Eintrag finden lässt.

Ihre Zuverlässigkeit muss auch von Strahlenschutzbeauftragten mit einem polizeilichen Führungszeugnis nachgewiesen werden.