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Lebenszeitrisiko

Das Lebenszeitrisiko wird im Zusammenhang mit dem Strahlenschutz bspw. als Lebenszeitmortalitätsrisiko ausgewiesen – gemeint ist in dem Fall das Risiko, infolge einer Strahlenexposition an Krebs zu sterben. Alternativ kann auch das Lebenszeitmorbiditätsrisiko ausgewiesen werden.

In das Lebenszeitmortalitätsrisiko spielt die Behandlungsmöglichkeit von Krebs hinein; je besser behandelbar und je größer die Erfolge der Krebstherapie, um so geringer wird theoretisch das Krebsmortalitätsrisiko, obwohl die Strahlenexposition in seiner Wirkung unabhängig ist von Therapieoptionen.