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Indikation, medizinische

siehe medizinische Indikation

Indikation, rechtfertigende

siehe rechtfertigende Indikation

indirekte Strahlenwirkung

Bei der indirekten Wirkung von Strahlen werden durch das Auftreffen von elektromagnetischer Strahlung bspw. auf Wasser zunächst Radikale gebildet, die ihrerseits chemische Reaktionen mit Biomolekülen eingehen und sie dadurch verändern können.

Der Weg von der Strahlung bis zur Ionisation des Biomoleküls ist insofern länger. Damit ist – im Gegensatz zur Ionisation bei der direkten Strahlenwirkung – die Ionisation eines Biomoleküls beim indirekten Weg nicht mehr sicher. Schließlich können die Radikale vor dem Wirksamwerden durch Radikalenfänger unschädlich gemacht und somit letztlich die Ionisation eines Biomoleküls unterbunden werden.

Mit der bei der Röntgendiagnostik eingesetzten Strahlung überwiegt die indirekte Strahlenwirkung.