Fachkunde

Die Fachkunde ist ein Rechtsbegriff aus der deutschen Strahlenschutzgesetzgebung. Unter Fachkunde wird im Zusammenhang mit dem Strahlenschutz eine nachgewiesene Qualifikation verstanden, die theoretische Kenntnisse und eine praktische Ausbildung beinhaltet. Die Fachkunde im Strahlenschutz ist Voraussetzung dafür, ionisierende Strahlen (ohne weitere Aufsicht) anwenden zu dürfen und sie ist bei Ärzten zusätzlich die Voraussetzung dafür, die rechtfertigende Indikation stellen zu können. Zudem kann nur eine fachkundige Person Strahlenschutzbeauftragte/r sein.

Welche Fachkunden unterschieden werden und wie sie zu erwerben sind, ist rechtlich geregelt.

Nachdem die Fachkunde erworben wurde, muss sie alle 5 Jahre mit einem Aktualisierungskurs aktualisiert, also erneuert werden.

Fachkunde Notfalldiagnostik

Die Fachkunde Notfalldiagnostik bei Erwachsenen und Kindern befugt zu allen Röntgenuntersuchungen (nicht CT-Untersuchungen), die im Rahmen der Erstversorgung bei Erwachsenen und Kindern anfallen. Sie ist insofern nicht organbezogen, sondern im Hinblick auf den Indikationszeitpunkt beschränkt.

Andere Fachkunden beschränken sich auf die Untersuchung von bestimmten Organbereichen (z. B. Skelett) oder auf die Anwendung einer bestimmten Modalität (z. B. Computertomographie), weisen aber keine zeitliche Nutzungseinschränkung auf.