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Dokumentation nach Strahlenschutzrecht

Die Aufzeichnungen zu Untersuchungen/Behandlungen müssen enthalten: die Ergebnisse der Befragung des Patienten u.a. nach Voruntersuchungen/Vorbehandlungen, den Zeitpunkt und die Art der Anwendung, die untersuchte Körperregion, Angaben zur rechtfertigenden Indikation, bei einer Untersuchung zusätzlich den erhobenen Befund, die Strahlenexposition der Patientin/des Patienten, soweit sie erfasst worden ist, oder die zu deren Ermittlung erforderlichen Daten und Angaben und bei einer Behandlung zusätzlich den Bestrahlungsplan und das Bestrahlungsprotokoll.
Dosimetrie

Unter Dosimetrie versteht man ganz allgemein das Messen einer Strahlendosis. Sie dient im Strahlenschutz zur Planung von Schutzmaßnahmen, der Überachung ihrer Wirksamkeit, der Beurteilung von Strahlenrisiken und zur Folgenabschätzung.
Die Messung erfolgt mit Dosimetern, bspw. einem Thermolumineszenzdosimeter.
Während die Dosimetrie früher ausschließlich für die Messung ionisierender Strahlung Anwendung fand, werden zunehmend auch andere Bereiche einbezogen. Dazu gehört auch die Feldmessung magnetischer Felder, wie sie beim Magnetresonanztomographen erzeugt werden.
Dosis, Organ-
siehe Organdosis
Dosisbegrenzung
Die Dosisbegrenzung gehört zu den 3 Strahlenschutzgrundsätzen.
Dabei geht es darum, für die Normalbevölkerung und berufliche strahlenexponierte Personen nur soviel Exposition zuzulassen, wie es (gesellschaftlich) vertrebar erscheint.
Im Zuge der Dosisbegrezung müssen Dosisgrenzwerte definiert, Maßnahmen des Schutzes und der Überwachung vorgenommen werden.
Siehe auch: Strahlenschutzgrundsätze und Dosimetrie
