Grundnorm
Als Grundnorm wird die höchste Norm (Zusammenfassung von Regeln) eines Rechtssystems verstanden, das allen anderen Normen dieses Rechtsssystems übergeordnet ist.
Siehe auch EURATOM-Grundnorm.
Als Grundnorm wird die höchste Norm (Zusammenfassung von Regeln) eines Rechtssystems verstanden, das allen anderen Normen dieses Rechtsssystems übergeordnet ist.
Siehe auch EURATOM-Grundnorm.