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Beweislastumkehr

Beweislastumkehr ist die Ausnahme vom Grundsatz, dass jeder das beweisen muss, was er in einem Rechtsstreit als Beschuldigung vorträgt. Das bedeutet: Normalerweise muss ein Patient, der vermutet, dass er sich bei einer Untersuchung aufgrund mangelnder Hygiene einen Infekt zugezogen hat, beweisen, dass er sich den Infekt tatsächlich bei der entsprechenden Untersuchung zugezogen hat. Kann der Patient jedoch nachweisen, dass von den med. Handelnden nicht die vorgeschriebenen Hygienestandards eingehalten werden, so kann es zur Beweislastumkehr in der Form kommen, dass nun nicht mehr der Patient nachweisen muss, dass er sich bei der konkreten Untersuchung infiziert hat. Stattdessen muss die Ärztin/der Arzt nachweisen, dass sich der Patient – trotz fehlender Hygiene – nicht bei ihm bzw. der von ihm durchgeführten Untersuchung infiziert hat.

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