Ärztliche Stelle
Die Ärztliche Stelle ist eine strahlenschutzrechtlich geforderte Instanz mit Behördenfunktion, die die Einhaltung der Qualitätsvorgaben bei der Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen überprüfen und sicherstellen soll. Es gibt für die Humanmedizin die Ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung in der Radiologie, die Ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung in der Nuklearmedizin und die Ärztliche Stelle zur Qualitätssicherung in der Strahlentherapie. Die Überprüfung stützt sich auf Abnahme- und Konstanzprüfungen sowie auf konkrete Behandlungsunterlagen von Patient:innen und erfolgt nach normativen Vorgaben (z.B. Richtlinie zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik der Bundesärztekammer, Diagnostische Referenzwerte des Bundesamtes für Strahlenschutz u.ä.). Betrachtet werden: die bestehende Technik, die technische Umsetzung einer Untersuchung/Behandlung, die Indikationsstellung und die Befundung.
Bedenke: unzureichende Technik, die fehlerhafte Umsetzung und die falsche Indikationsstellung können direkt und die fehlerhafte Befundung als Grund für eine eigentlich nicht erforderliche weitere Untersuchung indirekt zur unnötigen oder unnötig hohen Strahlenexposition führen. Deshalb setzt die Prüfung an den genannten Punkten an.
Die Errichtung der Ärztlichen Stellen obliegt nach Heilberufsgesetz den Kammern, ist aber nicht zwangsweise dort beheimatet.
