Kenntnisse
Der Begriff der “Kenntnisse im Strahlenschutz” ist rechtlich definiert. Dabei handelt es sich um eine Qualifikation, die von ärztlichem und nicht ärztlichem Personal mittels eines Kurses erworben werden kann. Die Kernntnisse im Strahlenschutz erlauben die Anwendung ionisierender Strahlen – lediglich – unter Aufsicht und Verantwortung eines Fachkundigen.
Ebenso wie die Fachkunde im Strahlenschutz müssen auch Kenntnisse alle 5 Jahre durch einen Kurs aktualisiert werden.
