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Weisungsrecht

Unter Weisungsrecht versteht man das Recht, einer anderen Person Weisungen geben zu dürfen – mit der Pflicht des anderen, diese umsetzen zu müssen.

Strahlenschutzbeauftragte haben aufgrund ihrer Position und der damit verbundenen Pflichten – und in dem von der oder dem Strahlenschutzverantwortlichen eingeräumten Rahmen – das Recht, anderen, ggf. sogar Fachvorgesetzten, Weisungen zum Strahlenschutz erteilen zu können. Sie haben Weisungsrecht.

Ausgesprochene Weisungen haben arbeitsrechtliche und darüber hinaus (bei Nichtbeachtung und entsprechendem Schaden) ggf. auch zivil- und strafrechtliche Bedeutung.

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