Kategorien beruflich strahlenexponierten Personals

Die Kategorisierung von beruflich strahlenexponiertem Personal stellt eine Zuteilung zu einer Gefährdungsklasse dar.

Im Rahmen der beruflichen Strahlenexposition ist für den Erwachsenen üblicherweise eine jährliche effektive Dosis von bis zu 20 mSv erlaubt. Doch längst nicht jeder übt eine Tätigkeit aus, bei der dieser Wert erreicht werden kann.

Je nach Einsatzort und Tätigkeit kann die tatsächliche Exposition unterschiedlich hoch sein – weshalb es sinnvoll ist, die Gesundheit der exponierten Personen unterschiedlich intensiv zu überwachen. Dies wird – wie auch sonst beim Arbeitsschutz üblich – gesetzlich geregelt.

Struktur schafft der Gesetzgeber durch Gefährdungsklassen – indem er Kategorien beruflich strahlenexponierter Personen definiert; die Kategorien A und B.

Die Kategorie A stellt den stärker gefährdeten Personenkreis dar. Zu ihm gehören Personen, bei denen die berufliche Strahlenexposition im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von mehr als 6 mSv und entsprechenden Organdosen führen kann.

Die Kategorie B umfasst die weniger stark gefährdete Personengruppe. Zur Kategorie B gehören Personen, bei denen die berufliche Strahlenexposition im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von mehr als 1 mSv führen kann, 6 mSv aber nicht überschritten werden. Auch hier gibt es zusätzlich entsprechende Grenzwerte für die Organdosen.

 

Expositionswerte berufl. strahlenexponierter Personen

In Deutschland wurden im Jahr 2013 zirka 400.000 Personen als beruflich strahlenexponiert eingestuft. 355.000 Arbeitskräfte mit amtlichen Dosimetern überwacht, 40.000 Personen waren als fliegendes Personal tätig.

Beruflich strahlenexponierte Personen können der amtlichen Personendosimetrie unterliegen.

  • In der Medizin sind jene zu überwachen, die im Kontrollbereich tätig sind.
  • Fliegendes Personal ist einer erhöhten kosmischen Strahlung ausgesetzt. Die Strahlendosiswerte dieser Berufsgruppe werden anhand der geflogenen Strecken berechnet.
  • Mitarbeiter der Nuklearwirtschaft, von Laboren u. ä. werden überwacht, wenn sie mit unverschlossenen radioaktiven Stoffen Umgang haben.
  • Arbeiter in Wasserwerken, der Wismut AG, einem ehemaligen Uranbergbaubetrieb der DDR, von Schauhölen und anderen Betrieben werden aufgrund der natürlich am Arbeitsplatz vorkommenden Stoffe überwacht.

Besteht die Gefahr einer möglichen Aufnahme radioaktiver Stoffe über die Lunge (Inhalation) oder den Magen-Darm-Trakt (Ingestion) werden spezielle Messverfahren zur Inkorporationsüberwachung eingesetzt.

Ermittelte Strahlendosis

  mit Dosimeter überwacht Inkooperations-Überwachung fliegendes Personal
Anzahl Überwachter 355.000 1.500 40.000
Anzahl messbarer Dosen abs. 50.000 70 355.000
Anzahl messbarer Dosen % 14% 5% 99%
Maximal-Dosis unter 20 und über 30mSv    
Mittlere Dosis 0,5 mSv 0,1 mSv 1,9 mSv

Ungleiche Verteilung

Die ermittelten Dosen sind nach Arbeitsbereichen ungleich verteilt. So sind die Expositionen in den nichtmedizinischen Bereich im Mittel und auch in den Spitzen höher, als in der Medizin.

In nichtmedizinischen Betrieben werden ca. 25-mal mehr Fälle mit Jahresdosen zwischen 6 und 20 mSv registriert als in der Medizin (Nichtmedizin 0,5 % gegenüber 0,02 % in der Medizin). Auch Personen im Dosisbereich zwischen 1 und 6 mSv sind in der Nichtmedizin ca. 5-mal häufiger zu finden als in der Medizin.

Von den 300 überwachten Personen an Arbeitsplätzen mit natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen wiesen 95 % eine messbare Exposition auf. Die mittlere Jahresdosis lag bei 3,4 Millisievert.

In der Nuklearmedizin liegt die mittlere Dosis der Exponierten mit 0,74 mSv doppelt so hoch wie der Mittelwert in der gesamten Medizin (0,35 mSv).

Im Gegensatz zur Ganzkörperüberwachung treten höhere Teilkörperjahresdosen mit mehr als 10 mSv hauptsächlich im Bereich der Medizin auf. In medizinischen Betrieben treten ca. zweimal mehr Fälle mit Jahresdosen zwischen 10 und 150 mSv auf als im nichtmedizinischen Betrieben.

Ergebnisse der effektiven Dosis in der Medizin für das Jahr 2012:

0 mSv: 85,9 %
0 – 0,1 mSv: 6,6 %
0,1 – 1 mSv: 6, 5 %
1 – 6 mSv: 1 %
6 – 20 mSv: 0,02 %

Weitergehende Informationen:

Die berufliche Strahlenexposition in Deutschland 2012 : Bericht des Strahlenschutzregisters
Bundesamt für Strahlenschutz / Fachbereich Strahlenschutz und Gesundheit

Einführung in die Personendosimetrie

Strahlenschutz muss individuell wirksam sein – daher muss die Exposition individuell kontrolliert werden.

Um sich des Schutzes der handelnden und helfenden Personen sicher sein zu können, fordert der Gesetzgeber von den Betreibern von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und den Nutzern radioaktiver Substanzen die individuelle Expositionskontrolle des Einzelnen. Dazu dient die amtliche Personendosimetrie.

Die amtliche Personendosimetrie darf nur durch amtlich zugelassene Prüfstellen, die Personendosismessstellen der Länder, und nur mit amtlich zugelassenen Personendosimetern erfolgen, die von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt zugelassen sein müssen.

Überwacht werden Personen im Allgemeinen, wenn sie im Kontrollbereich tätig sind oder an ihrem Arbeitsplatz natürlichen Strahlenquellen ausgesetzt sind, die zu einer Exposition von mehr als 6 Millisievert (mSv) im Jahr führen können. Für Jugendliche, Schwangere und Frauen im gebährfähigen Alter gelten davon unabhängig ggf. Grenzwerte von unter 6 mSv.

 

Dosismessung bei helfenden Personen, Jugendlichen und Schwangeren

Für Personen, die gegenüber ionisierenden Strahlen besonders empfindlich sind, gelten besondere Vorschriften.

 

Dosisgrenzwerte ionisierender Strahlung

Hier finden Sie eine Auflistung der Dosigrenzwerte für unterschiedliche Personengruppen sowie eine Tabelle mit Organdosisgrenzwerten

Grenzwert für Normalbevölkerung:
1 mSv / Jahr effektive Dosis

Beruflich strahlenexponierte Personen:
allgemein: 20 mSv / Jahr effektive Dosis
unter 18 Jahre: 1 mSv / Jahr effektive Dosis
über 16 – unter 18 Jahre, wenn für die Ausbildung erforderlich und Behörde zustimmt: 6 mSv / Jahr effektive Dosis

Uterusdosis bei gebährfähigen Frauen:
2 mSV / Monat

schwangere Frauen:
1 mSv für das ungeborene Kind von Bekanntgabe der Schwangerschaft bis zum Ende

Zusätzliche Grenzwerte für Organdosen:

OrganOrgandosisgrenzwerte (mSv/a)
Augenlinse20 mSv/a für Personen über 18 Jahre
15 mSv/a für Personen unter 18 Jahren
Haut500 mSv/a für Personen über 18 Jahre
50 mSv/a für Personen unter 18 Jahren
150 mSv/a für Auszubildende 16-18 J.
Keimdrüsen, Gebärmutter, rotes Knochenmark50 mSv/a für Personen über 18 Jahre
50 mSv/a für Personen unter 18 Jahren
Schilddrüse, Knochenoberfläche300 mSv/a für Personen über 18 Jahre
50 mSv/a für Personen unter 18 Jahren
Lunge, Magen, Blase150 mSv/a für Personen über 18 Jahre
50 mSv/a für Personen unter 18 Jahren

Direktanzeigende Personendosimetrie

Ein praxisfreundliches Instrument mit Potenzial – jedoch nicht amtlich zugelassen.

Die direktanzeigende Personendosimetrie ist eine Messmethode, die viele Vorteile bietet. Sie ist einfach durchzuführen, liefert unmittelbar Werte und eignet sich dadurch gerade für eine engmaschige und aktive Expositionskontrolle, bei der das Überschreiten von Schwellen mit einer Warnfunktion angezeigt werden kann.

Direktanzeigende Personendosimeter sind aktuell jedoch noch nicht für eine verlässliche Messung jeder Expositionssituation in gepulsten Strahlenfeldern geeignet, wie sie beim Röntgen und am Linearbeschleuniger entstehen. Deshalb sind direktanzeigende Personendosimeter nicht allgemein als amtliche Personendosimetrie zugelassen.

 

Die Dosismessstellen der Länder

Die amtliche Personendosimetrie ist eine besondere Aufgabe mit besonderen Strukturen.

Die amtliche Personendosimetrie darf nur durch behördlich anerkannte Messstellen durchgeführt werden. Jedes Bundesland hat mindestens eine solche Messstelle zu benennen. Aber nicht jedes Land muss eine Messstelle selbst betreiben.

In Deutschland sind vier Messstellen in vier Bundesländern behördlich zugelassen – mit unterschiedlichen Bezeichnungen.

 

Das Fingerringdosimeter

Eine sinnvolle Ergänzung für die Überwachung an interventionellen Arbeitsplätzen.

Zur Überwachung einer Teilkörperdosis im Bereich der Hände.

Fingerringdosimeter beinhalten einen Thermolumineszenzdetektor. Er speichert die Dosis der eintreffenden Strahlung – je nach Dosimeter nur jene von Photonen oder auch von Mischfeldern aus Photonen und Betastrahlung.

Themolumineszenzdetektoren werden in einem Prozess der kontrollierten Erwärmung auf über 250 Grad ausgelesen. Die Wärme regt das Material an, so dass die zuvor gespeicherte Energie in Form von Licht abgegeben wird. Dessen Intensität ist propotional zur Dosis.

Aufgrund des Ausleseprozesses dürfen Fingerringdosimeter keiner Hitze über 40 Grad Celsius ausgesetzt werden.

 

Das Gleitschattenfilmdosimeter

Einfach, aber seit Jahrzehnten zuverlässig bei der Ermittlung der amtlichen Personendosis

Nur ein Film, der beim Gleitschattenfilmdosimeter jedoch enorm viele Informationen liefert.

Das Gleitschattenfilmdosimeter war über Jahrzehnte das am häufigsten verwendete Dosimeter der amtlichen Personendosimetrie. Es besteht aus einer Meßfilmpackung und der Filmkassette.

In der Meßfilmpackung befinden sich zwei Filme. Der eine ist hochempfindlich und kann so selbst eine Dosis von 0,1 mSv detektieren.

Der Clou aber ist die Filmkassette. Sie beinhaltet Filter und Film und gibt nicht nur Auskunft über die applizierte Dosis, sondern auch über das Trageverhalten, die Einfallrichtung und eine etwaige Beteiligung von Betastrahlung.

 

Ärztliche Überwachung (Betriebsärztliche Untersuchung)

Gefordert für beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A

Beruflich strahlenexponierte Personen, die einer effektiven Dosis von mehr als 6 mSv pro Jahr ausgesetzt sein können, gelten als besonders gefährdet. Aufgrund ihrer Gefährdung werden sie der Kategorie A beruflich strahlenexponierter Personen zugeordnet.

Wer stärker gefährdet ist, bedarf einer besseren Überwachung – hier seiner Gesundheit. Der Strahlenschutzverantwortliche ist dafür verantwortlich, dass die Strahlenschutzuntersuchung erfolgt. Durchführen muss sie der „ermächtigte Arzt“ – ein Arzt mit einer besonderen Fachkunde im Strahlenschutz.

Durchzuführen ist die Untersuchung erstmals vor Beginn der Tätigkeit im Kontrollbereich und danach jedes Jahr neu.