Ärztliche Überwachung (Betriebsärztliche Untersuchung)
Gefordert für beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A
Beruflich strahlenexponierte Personen, die einer effektiven Dosis von mehr als 6 mSv pro Jahr ausgesetzt sein können, gelten als besonders gefährdet. Aufgrund ihrer Gefährdung werden sie der Kategorie A beruflich strahlenexponierter Personen zugeordnet.
Wer stärker gefährdet ist, bedarf einer besseren Überwachung – hier seiner Gesundheit. Der Strahlenschutzverantwortliche ist dafür verantwortlich, dass die Strahlenschutzuntersuchung erfolgt. Durchführen muss sie der „ermächtigte Arzt“ – ein Arzt mit einer besonderen Fachkunde im Strahlenschutz.
Durchzuführen ist die Untersuchung erstmals vor Beginn der Tätigkeit im Kontrollbereich und danach jedes Jahr neu.

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