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fachkundiger Arzt

 

Als fachkundiger Arzt wird ein Arzt bezeichnet, der die für die geplante Untersuchung oder Therapie erforderliche Fachkunde (gesetzlich definierte Qualifikation) im Strahlenschutz erworben hat.

Die Kombination von ärztlicher/zahnärztlicher Approbation und der passendern Fachkunde ist die Voraussetzung dafür, die „rechtfertigende Indikation“ für eine Untersuchung stellen und den Befund erstellen zu dürfen.

Fachkunden sind spezifisch für ein Untersuchungs- oder Therapieverfahren und ggf. auch für einen Organbereich.

Die Voraussetzungen für den Erwerb und den Erhalt der verschiedenen Fachkunden im Strahlenschutz sind strahlenschutzrechtlich geregelt.

In der Medizin können Fachkunden erworben werden von: Ärzten, Zahnärzten, Medizinische Technolog:innen für Radiologie (MTR) und Medizinphysikexperten (MPE).

 

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