Teleradiologie – Funktion und Organisation

 

Teleradiologie bedarf zur sicheren Versorgung der Patienten nicht nur dinglicher Ressourcen, sondern auch einer verlässlichen Organisation.

Dazu gehört es, dass der Teleradiologe in adäquater Zeit erreicht wird, der Arzt mit Kenntnissen in der Teleradiologie (Arzt vor Ort) weiß, wie er den Teleradiologen zu unterstützen hat und die Aufgabenverteilung zwischen dem Arzt vor Ort und der MTRA klar sind. Und nicht zuletzt müssen alle Beteiligten wissen, was sie im Falle eines Komponentenausfalls zu tun haben.

Dienstplanung in der Teleradiologie

Für den Betrieb einer Teleradiologie müssen drei Personen zur Verfügung stehen: der Teleradiologe, die oder der MTRA sowie der Arzt mit Kenntnissen in der Teleradiologie. Nur wenn jede Funktion besetzt ist, darf ein Patient teleradiologisch untersucht werden – ein Umstand der im Dienstplan zu berücksichtigen ist.

 

Organisation des Strahlenschutzes

Aufbauorganisation im Strahlenschutz

Gesetzliche Vorgaben werden nur dann verlässlich umgesetzt, wenn Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Befugnisse eindeutig zugewiesen und die Konsequenzen aus Regelverstößen benannt sind. Deshalb hat der Gesetzgeber für den Strahlenschutz auch Funktionsträger definiert.

Die Organisation des Strahlenschutzes basiert personell auf

Gerade in größeren Strukturen kann darüber hinaus auch noch ein Strahlenschutzbevollmächtigter benannt werden. Strahlenschutzverantwortlicher ist immer der Betreiber und somit der juristische Vertreter der Organisation. Es ist jener, der über den Einsatz der Ressourcen entscheiden kann und folglich auch dafür verantwortlich ist, wie viel für den Strahlenschutz getan wird.

Strahlenschutzmittel für den Anwender

Strahlenschutzprinzipien – Persönliche Strahlenschutzmittel für den Anwender

Zur Reduktion der Strahlenexposition ist das Tragen von Schutzkleidung im Kontrollbereich unerlässlich.

Im Kontrollbereich können beruflich strahlenexponierte Personen kritische Strahlendosen erhalten. Aus diesem Grund fordert der Gesetzgeber für den Kontrollbereich das Tragen persönlicher Strahlenschutzmittel. Mit ihnen kann die Strahlenexposition verlässlich in erheblichem Maße reduziert werden. Beruflich strahlenexponierte Personen sind primär selbst dafür verantwortlich, die Schutzkleidung anzulegen. Für das nötige Verständnis soll die Strahlenschutzunterweisung sorgen. Darüber hinaus haben sich die Anwender selbstverständlich auch um Patienten und Angehörige zu kümmern. Die Aufgabe des Strahlenschutzbeauftragten ist es, darüber zu wachen, dass der Pflicht adäquat nachgekommen wird.

 

Kontrolle von Strahlenschutzmitteln

Auch Strahlenschutzmittel unterliegen einem Verschleiß und müssen kontrolliert werden..

Um sicherzustellen, dass Strahlenschutzmittel tatsächlich ihren Zweck erfüllen, sollte regelmäßig ihre Intaktheit kontrolliert werden. Die DIN 6857-2:2016-08 zeigt auf, worauf zu achten ist. So ist bei Röntgenschutzkleidung, die von Personal bei medizinischen Anwendungen bis 150 kV verwendet wird, arbeitstäglich eine Sicht- und Funktionsprüfung vorzunehmen. Dazu gehört es, nach Schäden zu schauen und auch die Funktionsfähigkeit der Schließelemenet zu prüfen. Sofern nur die Außenhülle Schäden aufweist und kein Hinweis auf einen Defekt des innenliegenden Absorbermaterials vorliegt, ist keine weitere Maßnahme erforderlich. Besteht jedoch der Verdacht auf eine solche Beschädigung und damit einer Beeinträchtigung der Funktion, dann muss weiter geprüft werden – ggf. auch mit Röntgenstrahlung.

 
Demonstration einer defekten Schürze

Patientenschutzmittel allgemein

Patienten müssen außerhalb der Untersuchungsbereiche durch Strahlenschutzmittel geschützt werden.

Damit Patienten nicht mehr als im Rahmen der Untersuchung erforderlich exponiert werden, können Strahlenschutzmittel eingesetzt werden. Dabei gilt es nicht nur, die Gonaden durch schweren oder leichten Gonadenschutz abzuschirmen, sondern auch andere Körperregionen. Immerhin sind bspw. auch die Schilddrüse, das rote Knochenmark und die Augenlinse empfindlich. Die Strahlenschutzkommission hat empfelhungen zum Einsatz der Patienten-Strahlenschutzmittel veröffentlich. Siehe hierzu auch unter “Recht, Empfehlungen & Dokumentation”.

 

Apparativer Strahlenschutz

Unter apparativem Strahlenschutz werden Einrichtungen an den Geräten verstanden, die zu einer Begrenzung der Strahlenexposition beitragen. Hierzu gehören Hardwarekomponenten wie

  • das Röhrengehäuse, das Extrafokal- und Leckstrahlung reduziert,
  • die Bleiblenden, die das Einblenden des Röntgenstrahls ermöglichen und
  • die Röhrenfilter, die eine Aufhärtung der Strahlen bewirken.

Zum apparativen Strahlenschutz können aber auch Steuerungsmöglichkeiten der Software gezählt werden. Hierzu gehören bspw.

Heute sind es neben empfindlicheren Detektorsystemen gerade Entwicklungen der computerassistierten Steuerung, die weitere Dosiseinsparungen ermöglichen.

Safeboard – Innovative Platten für den baulichen Strahlenschutz

Strahlenschutzplatten von Knauf bieten sicheren Schutz und sind leicht einzubauen.

Trockenbauwände und -decken ermöglichen baulichen Strahlenschutz mit geringem Aufwand und ohne Blei.

Im Regelfall müssen Röntgenuntersuchungen in speziell dafür ausgestatteten Räumen durchgeführt werden. Es ist vor allem der bauliche Strahlenschutz, der dafür sorgt, dass die Exposition der Umgebung nicht höher ausfällt, als vertretbar und vom Gesetzgeber erlaubt. Die Regeln für die Auslegung des baulichen Strahlenschutzes sind in der DIN 6812 festgelegt.

Grundlage aller baulichen Strahlenschutzmaßnahmen (Nutz- und Störstrahlung) bildet ein Strahlenschutzplan, der üblicherweise vom Hersteller der Röntgeneinrichtung erstellt wird. Aus diesem Plan ist ersichtlich, welche abschirmenden Maßnahmen erforderlich sind, in Abhängigkeit von der Röhrenspannung, dem Bleigleichwert, der Strahlrichtung und anderen Faktoren.

Der notwendige Schutz wird stets so beschrieben, als würde ausschließlich Blei zur Abschirmung verwendet. Auch für Schutzschichten aus anderen Materialien wird die Schutzwirkung in Millimeter Blei, dem sogenannten Bleigleichwert angegeben. Der Bleigleichwert ist also ein Referenzwert und gibt an, zu welchen Bleidicken die Abschirmwirkung des alternativen Materials gleichwertig ist. Angaben über Bleigleichwerte verschiedener Baustoffe sind in der DIN 6812 enthalten. So haben beispielsweise ein 115 mm dickes Ziegelmauerwerk oder 80 mm Beton die gleiche Wirkung wie 1 mm Blei.

Beim Ausbau von Röntgenräumen wird häufig mit Schwerbetonsteinen oder mit diversen Bleikaschierungen gearbeitet. Seit langem stehen hier auch Gipsplatten mit Bleiblechkaschierung zur Verfügung. Aufgrund des Blei-Gewichtes sind sie schwer zu verarbeiten und erfordern zudem höchste Sorgfalt in der Bauausführung. Für einen lückenlosen Strahlenschutz muss jede Fuge mit Bleiblechstreifen hinterlegt werden. Das relativ hohe Gewicht führt im Gebäude häufig zu statischen Herausforderungen.

Die gleiche Sicherheit, verbunden mit entscheidenden baulichen Vorteilen bietet der Strahlenschutz mit bleifreien Spezialgipsplatten. Beispielsweise die bleifreie Strahlenschutzplatte Knauf Safeboard, die sowohl in Wandsystemen (K131), als auch in Vorsatzschalen (K151/K152) und abgehängten Decken (K112) Anwendung findet. Im Vergleich zu bleikaschierten Platten ist diese Platte nicht nur deutlich leichter, sondern bietet zusätzlich Sicherheit vor Verarbeitungsfehlern, weil keine Hinterlegung der Fugen erforderlich ist.

Außerdem bieten sich durch die Trockenbauweise mit Safeboard tolle neue Gestaltungsmöglichkeiten, denn die Platten können gebogen und gefaltet werden und machen so nahezu jede gewünschte Formgebung möglich. Safeboard ist nicht nur für den Strahlenschutz eine gute Wahl, ein zusätzliches Plus sind die hervorragenden Schallschutzeigenschaften und Leistungswerte bei Brandschutzanforderungen. Und zu guter Letzt kann Safeboard, aufgrund der Bleifreiheit, bei einem späteren Rückbau mühelos entsorgt oder sogar recycelt werden.

Baulicher Strahlenschutz mit Gipskarton

Flexibel, schnell gemacht, kostengünstig. Ob in Praxis oder Krankenhaus, die Ständerbauweise setzt sich immer mehr durch. Um- und Ausbauten in Gesundheitseinrichtungen müssen kostengünstig realsiert werden. Zugleich sollte aufrgund des fortwährenden technischen Fortschritts ein Höchstmaß an Flexibilität für spätere Umgestaltungen erhalten bleiben. Gipskartonplatten bieten all das. Sie lassen sich schnell und flexibel verarbeiten. Sie werden den hohen Anforderungen des Strahlenschutzes gerecht und bieten zugleich guten Schallschutz

 

Die 3 A`s des Strahlenschutzes

Gedankenstützen können helfen, wichtige Dinge zu behalten. Die 3 A´s des Strahlenschutzes sind solche Erinnerungshilfen

Sie sind zugleich wirkungsvolle und praxisnahe Ansätze zur Dosisreduktion:

  • Abstand: Wer das Abstandsquadratgesetz verstanden hat und den Abstand zwischen sich und der Strahlenquelle vergrößert, reduziert die eigene Exposition – erheblich.
  • Abschirmung: Alles das, was dazu beiträgt, Strahlung in der Ausbreitung zu reduzieren, mindert die Dosis für den Menschen und somit die biologischen Folgen. Es gilt also, Strahlen abzufangen, wo sie diagnostisch oder therapeutisch nicht gebraucht bzw. genutzt werden. Zur Abschirmung gehören der bauliche und der apparative Strahlenschutz sowie der Einsatz von Strahlenschutzmitteln. Zum apparativen Strahlenschutz gehört neben der Röhrenabschirmung auch der Einsatz des Blendensystems. Zu den Strahlenschutzmitteln gehören Patientenschutzmittel, die persönliche Strahlenschutzausrüstung des Anwenders und diverse mobile Schutzmittel.
  • Aufenthaltszeit: Die Aufenthaltszeit kann gleichgesetzt werden mit der Expositionszeit – bedingt durch die Strahlerzeiten oder die Länge des Aufenthalts im Kontrollbereich. Hier gehen dann Aufenthaltszeit und Abstand Hand in Hand.

Letztlich kann noch ein 4. A aufgenommen werden: Die Abstinenz. Auch der Verzicht des Einsatzes ionisierender Strahlen stellt eine Form des Strahlenschutzes dar: den Absoluten.