Organisation des Strahlenschutzes

Aufbauorganisation im Strahlenschutz

Gesetzliche Vorgaben werden nur dann verlässlich umgesetzt, wenn Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Befugnisse eindeutig zugewiesen und die Konsequenzen aus Regelverstößen benannt sind. Deshalb hat der Gesetzgeber für den Strahlenschutz auch Funktionsträger definiert.

Die Organisation des Strahlenschutzes basiert personell auf

Gerade in größeren Strukturen kann darüber hinaus auch noch ein Strahlenschutzbevollmächtigter benannt werden. Strahlenschutzverantwortlicher ist immer der Betreiber und somit der juristische Vertreter der Organisation. Es ist jener, der über den Einsatz der Ressourcen entscheiden kann und folglich auch dafür verantwortlich ist, wie viel für den Strahlenschutz getan wird.

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