Einführung in die Personendosimetrie
Strahlenschutz muss individuell wirksam sein – daher muss die Exposition individuell kontrolliert werden.
Um sich des Schutzes der handelnden und helfenden Personen sicher sein zu können, fordert der Gesetzgeber von den Betreibern von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und den Nutzern radioaktiver Substanzen die individuelle Expositionskontrolle des Einzelnen. Dazu dient die amtliche Personendosimetrie.
Die amtliche Personendosimetrie darf nur durch amtlich zugelassene Prüfstellen, die Personendosismessstellen der Länder, und nur mit amtlich zugelassenen Personendosimetern erfolgen, die von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt zugelassen sein müssen.
Überwacht werden Personen im Allgemeinen, wenn sie im Kontrollbereich tätig sind oder an ihrem Arbeitsplatz natürlichen Strahlenquellen ausgesetzt sind, die zu einer Exposition von mehr als 6 Millisievert (mSv) im Jahr führen können. Für Jugendliche, Schwangere und Frauen im gebährfähigen Alter gelten davon unabhängig ggf. Grenzwerte von unter 6 mSv.


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