Einführung Teleradiologie

Unter Telemedizin versteht man den Einsatz des elektronischen Datentransfers zur ggf. interdisziplinären Bearbeitung eines medizinischen Falles.

Teleradiologie ist im Vergleich dazu nicht einfach nur eine spezielle Ausrichtung auf den radiologischen Sektor, sondern ein strahlenschutzrechtlich definierter Begriff. Die Teleradiologie ist in diesem Sinne ein System, mit dem Patienten auch dann untersucht werden können, wenn der fachkundige Arzt, der die rechtfertigende Indikation zu stellen hat, nicht unmittelbar vor Ort ist. Der Betrieb einer Teleradiologie muss behördlich genehmigt werden. Voraussetzung für die Genehmigung sind bestimmte personelle und apparative Ressourcen sowie eine sichere Organisation, bei der nicht nur die Aufgaben und Verantwortlichkeiten geregelt, sondern auch Ausfallkonzepte beschrieben sind.

Einführung in die Personendosimetrie

Strahlenschutz muss individuell wirksam sein – daher muss die Exposition individuell kontrolliert werden.

Um sich des Schutzes der handelnden und helfenden Personen sicher sein zu können, fordert der Gesetzgeber von den Betreibern von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und den Nutzern radioaktiver Substanzen die individuelle Expositionskontrolle des Einzelnen. Dazu dient die amtliche Personendosimetrie.

Die amtliche Personendosimetrie darf nur durch amtlich zugelassene Prüfstellen, die Personendosismessstellen der Länder, und nur mit amtlich zugelassenen Personendosimetern erfolgen, die von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt zugelassen sein müssen.

Überwacht werden Personen im Allgemeinen, wenn sie im Kontrollbereich tätig sind oder an ihrem Arbeitsplatz natürlichen Strahlenquellen ausgesetzt sind, die zu einer Exposition von mehr als 6 Millisievert (mSv) im Jahr führen können. Für Jugendliche, Schwangere und Frauen im gebährfähigen Alter gelten davon unabhängig ggf. Grenzwerte von unter 6 mSv.