Qualität und Qualitätssicherung
Erfahren Sie mehr über Definition, Einflussfaktoren, Normative Vorgaben und Sicherungssysteme im Qualitätsmanagement, sowie über Qualitätsanforderungen in der Radiologie bis hin zu den verschiedenen Qualifikationen.
Definition
Nach DIN ISO 9000 beschreibt Qualität den Grad, zu dem Merkmale, die fester Bestandteil der Sache sind, den an sie gestellten Anforderungen gerecht werden.
Die Beurteilung von Qualität ist also davon abhängig, welche Bestandteile ihr zugeschrieben bzw. welche Anforderungen an sie gestellt werden.
In der Medizin geht es darum, eine sichere Diagnose oder die zuverlässige Therapie zu gewährleisten – im Sinne guter Ergebnisqualität.
Abhängig sind Ergebnisse (Ergebnisqualität) jeweils von den eingesetzten Strukturen (Strukturqualität) und den realisierten Prozessen (Prozessqualität).
Einflussfaktoren
Damit die angestrebte diagnostische oder therapeutische Qualität erreicht wird, müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Anders ausgedrückt: Kleine Rundherde in der Lunge können nur dann detektiert werden, wenn u.a. sowohl die Ortsauflösung als auch die Kontrastauflösung dies hergeben. Und sie werden nur dann detektiert, wenn der Arzt über das entsprechende Bildwiedergabesystem und die notwendige fachliche Qualifikation verfügt.
Für den Einsatz ionisierender Strahlen können verschiedene Qualitätsanforderungen definiert werden: die technische Qualität, bestehend aus
die Qualität der technischen Umsetzung, bestehend aus
- Wahl der variablen technischen Parameter,
- Einstelltechnik und
- Beschriftung,
die Befundungsqualität und die Dokumentationsqualität.
Normative Vorgaben
Eine minderwertige Technik mit negativen Auswirkungen auf die Abbildungs- und/oder die Bildwiedergabequalität kann beim Einsatz ionisierender Strahlen ggf. durch eine höhere Dosis kompensiert werden. Insofern ist verständlich, warum der Gesetzgeber als Garant für einen maßvollen Umgang mit ionisierenden Strahlen nicht nur Dosisreferenzwerte vorgibt, sondern auch konkrete Qualitätsanforderungen an die verwendeten Systeme stellt. So soll gewährleistet werden, dass die Diagnostik mit der geringst möglichen Dosis erfolgt. In der Therapie ist es erforderlich, die angestrebte Dosis tatsächlich zu erreichen und zu applizieren.
Aufgrund ihrer Bedeutung, vor allem aber aufgrund der Bedeutung des Strahlenschutzes gibt es für beide Säulen – Strukturen und Prozesse – bzw. für alle oben genannten Themen normative Vorgaben. Sie finden sich in
- Gesetzen
- Richtlinien (bspw. Sachverständigenrichtlinie) und
- Leitlinien (bspw. Leitlinie zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik der Bundesärztekammer)
- Empfehlungen (z :b. der Strahlenschutzkommission)
Zusätzlich sind Normen dann von Bedeutung, wenn in Rechtsvorgaben auf diese Bezug genommen wird.
Gemeinsam beschreiben sie das System der Qualitätssicherung und dessen Inhalte.
Unabhängig aller konkreten normativen Vorgaben ist jeder Anwender angehalten, ionisierende Strahlen unter Beachtung der Gebote „Rechtfertigung, Dosisminimierung und Optimierung“ nach Stand der Technik anzuwenden und in der Diagnostik, soweit möglich auch unterhalb der diagnostischen Referenzwerten zu bleiben.
Im Sinne der Optimierung ist somit jeder Anwender auch unabhängig von normativ geforderten Prüfungen angehalten, Qualitätsmängel aufzuzeigen und deren Beseitigung anzustreben.
Sicherungssystem
Prüfungen Bevor eine Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlen bzw. ionisierende Stoffe eingesetzt werden dürfen, bedarf es neben einer Zustimmung durch die zuständige Aufsichtsbehörde vor allem einer grundsätzlichen Überprüfung der Anlage und ihres Umfeldes. Ist die Anlage im Betrieb, so bedarf es einer regelmäßigen Kontrolle.
Die Überprüfung erfolgt mit
- der Sachverständigenprüfung (durch einen zugelassenen Sachverständigen)
- der Abnahmeprüfung (durch den Hersteller)
- der Konstanzprüfung (durch den Betreiber)
- der Prüfung durch die Ärztliche Stelle (Ärztliche Stelle).
Material und Methoden Die Sachverständigen-, Abnahme- und Konstanzprüfung erfolgen mit Messgerät bzw. Messgerät und Phantom. Anhand der Strukturen des Phantoms können u.a. die Ortsauflösung und der Kontrast überprüft werden.
Die Ärztliche Stelle überprüft
- das Einhalten technischer Qualitätsvorgaben anhand der Konstanzprüfung und vergleicht sie mit der Abnahmeprüfung (eine quasi theoretische Betrachtung mit einem Prüfbild)
- die Qualität konkreter Untersuchungen und das Einhalten der entsprechenden Vorgaben (eine praxisorientierte Betrachtung einer Untersuchung von der rechtfertigenden Indikation bis zur Befundung).
Wesentlich für die Bewertungen der Ärztliche Stellen sind neben der Richtlinie für die Ärztliche Stelle die Qualitätsanforderungen der Leitlinie der Bundesärztekammer für Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik.
Qualitätsanforderungen in der Radiologie
Die Qualitätsanforderungen in der Röntgendiagnostik werden gegliedert in
- ärztliche Qualitätsanforderungen
- aufnahmetechnische Qualitätsanforderungen
- physikalische Größen des Bilderzeugungssystems und
- Rahmenbedingungen der Bildbetrachtung
Ärztliche Qualitätsanforderungen
- charakteristische, organtypische Bildmerkmale bzw. Strukturen (z.B. Trachea erkennbar),
- wichtige Bilddetails im Sinne von Abmessungen kleiner, wichtiger Strukturen (z.B. rundlich 0,7 – 1,0 mm) und
- kritische Strukturen, die für die Diagnosefindung wichtig sind (z.B. kleine rundliche Details in der Lungenperipherie).
Aufnahmetechnische Qualitätsanforderungen Die aufnahmetechnische Qualität betrifft die zur Verfügung stehende Gerätetechnik und darüber hinaus alles das, was um die eigentliche Objektdarstellung herum von Bedeutung ist. Dazu gehören u.a.
- Generatortyp, bei Durchleuchtungsuntersuchungen die gepulste Durchleuchtung, der Rastereinsatz, Brennflecknennwert, Grenzwerte der Schaltzeit, Dosis bzw. Dosisleistung, Filterung und Schaltzeitrichtwert,
- Fokus-Detektor-Abstand, Aufnahmespannung, anatomische Seitenbezeichnung und ggf. Zusatzbezeichnungen zur Patientenlage, Angaben zur Bildidentifikation bzw. Zuordnung zu Patient und Untersuchung und
- Art und Empfindlichkeit des Detektorsystems,
- Dosisanzeige und.
- Patientenschutzmittel
Bei Kindern und Jugendlichen gibt es zusätzlich besondere Anforderungen.
Physikalische Größen des Bildempfängersystems Sie sind notwendig, um die geforderten Bilddetails überhaupt darstellen zu können und betreffen bspw.
- das visuelle Auflösungsvermögen (z.B. Angabe der Lp/mm; für Röntgenaufnahmen sind mindestens 2,4 lP/mm gefordert)
- Kontrast
- Bildempfängerdosis
Sachverständigenprüfung
Zeitpunkt:
Inhalte:
- der Ortsdosisleistung
- des baulichen Strahlenschutzes
- der erforderlichen Strahlenschutzmittel
Vorlage:
- Genehmigungsbehörde
- Ärztliche Stelle
Anmerkung: Bei Betreiberwechsel erlischt zwar die Altgenehmigung, zur Neubeantragung genügt aber die alte Sachverständigenprüfung, wenn keine wesentliche Änderung vorgenommen wurde.
Abnahmeprüfung/Teilabnahmeprüfung
- nach gerätespezifischen Normen
- durch Hersteller/Lieferant
Zeitpunkt:
Inhalte:
- Ortsdosisleistung
- Abbildungsqualität (Ortsauflösung, Kontrast u.a. Aspekte der Bildgüte)
- liefert Bezugswerte für Konstanzprüfung
Vorlage:
- Genehmigungsbehörde
- Ärztliche Stelle
Konstanzprüfung
- nach gerätespezifischen Normen
- durch Betreiber
Zeitpunkt:
- je nach Gerät (Monitor täglich, Mammographie täglich, Röntgenanlage monatlich mit Option der Intervallverlängerung auf 1/4jährlich)
Inhalte:
- Kontrolle der Bezugswerte für Konstanzprüfung
Vorlage:


