Dienstplanung in der Teleradiologie

Für den Betrieb einer Teleradiologie müssen drei Personen zur Verfügung stehen: der Teleradiologe, die oder der MTRA sowie der Arzt mit Kenntnissen in der Teleradiologie. Nur wenn jede Funktion besetzt ist, darf ein Patient teleradiologisch untersucht werden – ein Umstand der im Dienstplan zu berücksichtigen ist.

 

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