Erwerb der Fachkunde “Interventionsradiologie”
Wie eine Fachkunde „Interventionsradiologie“ erworben werden kann, ist der sogenannten Fachkunderichtlinie zu entnehmen („Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Heilkunde oder Zahnheilkunde vom 22. Dezember 2005“). Die Anforderungen für den Fachkundeerwerb sind
- eine Fachkundefür das Anwendungsgebiet, für das auch die Interventionsfachkunde erworben werden soll,
- die erfolgreiche Teilnahme an einem SpezialkursInterventionsradiologie sowie
- ein Sachkundenachweis für Interventionen nach Rö 7.
Die Fachkunde nach Rö 7 bzw. zur Interventionsradiologie ist definiert als „Anwendung von Röntgenstrahlung bei fluoroskopischen Interventionen an einem Organsystem – „nur in Verbindung mit Rö 1, Rö 4 oder einem Anwendungsgebiet aus Rö 3“. Es handelt sich also um eine Spezialisierung auf Grundlage der Fachkunde im Gesamtgebiet der Radiologie (Rö1), eines Organbereichs (Thorax, Skelett, Abdomen, Mamma, Gefäße und Herz; Rö 3) oder eines begrenzten Anwendungsgebietes (bspw. ERCP; Rö4). Für einen Sachkundenachweis nach Rö 7 sind mindestens 100 dokumentierte Untersuchungen in einer Mindestzeit von 6 Monaten erforderlich. Bei ganztägiger Tätigkeit in einer fachradiologischen Abteilung kann der Erwerb der erforderlichen Sachkunde auch parallel mit jener der Organ-/Gebietsfachkunde erfolgen.
Zu beachten ist eine Übergangsfrist. Sie gilt für all jene, die eine Fachkunde vor dem 1.3.2006 erworben haben. Sie können
- mit einer Äquivalenzbescheinigung mit Hinweis auf die Übergangsfrist tätig werden oder
- sie erwerben eine zusätzliche Fachkunde(mit Spezialkurs Interventionsradiologie und Sachkundenachweis).
Sowohl Äquivalenzbescheinigung, als auch Fachkunde sind bei der zuständigen Ärztekammer zu beantragen.



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