EURATOM und die nationale Gesetzgebung
Mit dem EURATOM-Vertrag sind alle Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet, für die Umsetzung der europäisch festgelegten Normen und Grundsätze zu sorgen.
Der EURATOM-Vertrag war als Bestandteil der römischen Verträge das, was heute in der Europäischen Union üblich ist: Ein Vertrag, der einem europäischen Gesetz gleich eine Verpflichtung für alle EU-Staaten darstellt, nicht nur den Vertrag, sondern auch ihm angelehnte Richtlinien als bindende Vorgabe national umzusetzen.
Zuletzt wurde die Richtlinie 2013/59/EURATOM verabschiedet. Auch sie stellt eine Verpflichtung dar und war die Grundlage für eine Neustrukturierung des Strahlenschutzrechts in Deutschland und somit Ursache für die Schaffung des Strahlenschutzgesetzes.

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