Strahlenschutzbereiche

Die Klassifizierung eines Arbeitsplatzes in Überwachungs- oder Kontrollbereich stellt eine Gefahreneinschätzung dar, mit der notwendige Maßnahmen verbunden sind.

Aufgrund der Gefahr, die von ionisierender Strahlung und radioaktiven Stoffen ausgeht, werden Schutzmaßnahmen gefordert, sobald der Grenzwert für das allgemeine Staatsgebiet von 1 mSv effektive Dosis pro Jahr bzw. entsprechende Organdosen überschritten werden können. Orte mit geringer Exposition bis max. 6 mSv effektive Dosis gelten als Überwachungsbereich. Können mehr als 6 mSv effektive Dosis oder entsprechende Organdosen erreicht werden, ist der Ort als Kontrollbereich zu führen. Bei einer möglichen Ortsdosis von mehr als 3 mSv pro Stunde gilt der Ort als Sperrbereich.

Die Schutzmaßnahmen umfassen je nach Bereich mehr oder minder restriktive Vorgaben für Kennzeichnung und Zutrittsbeschränkungen, Einweisung, Einsatz von persönlichen Schutzmitteln und Personendosimetrie.

 
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