Kategorien beruflich strahlenexponierten Personals
Die Kategorisierung von beruflich strahlenexponiertem Personal stellt eine Zuteilung zu einer Gefährdungsklasse dar.
Im Rahmen der beruflichen Strahlenexposition ist für den Erwachsenen üblicherweise eine jährliche effektive Dosis von bis zu 20 mSv erlaubt. Doch längst nicht jeder übt eine Tätigkeit aus, bei der dieser Wert erreicht werden kann.
Je nach Einsatzort und Tätigkeit kann die tatsächliche Exposition unterschiedlich hoch sein – weshalb es sinnvoll ist, die Gesundheit der exponierten Personen unterschiedlich intensiv zu überwachen. Dies wird – wie auch sonst beim Arbeitsschutz üblich – gesetzlich geregelt.
Struktur schafft der Gesetzgeber durch Gefährdungsklassen – indem er Kategorien beruflich strahlenexponierter Personen definiert; die Kategorien A und B.
Die Kategorie A stellt den stärker gefährdeten Personenkreis dar. Zu ihm gehören Personen, bei denen die berufliche Strahlenexposition im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von mehr als 6 mSv und entsprechenden Organdosen führen kann.
Die Kategorie B umfasst die weniger stark gefährdete Personengruppe. Zur Kategorie B gehören Personen, bei denen die berufliche Strahlenexposition im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von mehr als 1 mSv führen kann, 6 mSv aber nicht überschritten werden. Auch hier gibt es zusätzlich entsprechende Grenzwerte für die Organdosen.


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