Die Sachverständigenprüfung

Zum Schutz von Anwender, Patient, Umwelt und unbeteiligter Dritter

Bevor ionisierende Strahlen eingesetzt werden dürfen, müssen Anlage und Umfeld dahingehend überprüft werden, ob ein ausreichender Schutz für Mensch umd Umwelt gewährleistet ist. So muss bspw. sichergestellt sein, dass das Gerät regelhaft funktioniert, der bauliche Strahlenschutz tatsächlich zum gewünschten Schutz des Umfeldes führt oder die für Patienten und Anwender erforderlichen Strahlenschutzmittel vorhanden sind. Dies zu prüfen ist die Aufgabe des staatlich anerkannten Sachverständigen. Die Sachverständigenprüfung hat jedoch nicht nur einmal vor in Betriebnahme zu erfolgen, sondern alle 5 Jahre und immer dann, wenn eine wesentliche, den Strahlenschutz tangierende Änderung an der Anlage oder ihrem Umfeld vorgenommen wurde.

 
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